Pressemeldung des Europäischen Parlaments vom 27. März 2019
- Einwegbesteck, Wattestäbchen, Strohhalme und Rührstäbchen aus Plastik sind ab 2021 verboten
- 90 % der Kunststoffflaschen sollen bis 2029 getrennt gesammelt werden
- Verursacherprinzip wird gestärkt
- Am Mittwoch hat das Parlament für ein Verkaufsverbot von Einweg-Kunststoffartikeln wie etwa Teller, Besteck, Strohhalme oder Wattestäbchen aus Plastik gestimmt.
Betroffen von dem Verbot auf EU-Gebiet ab 2021 sind die folgenden Produkte:
- Einwegbesteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
- Einweg-Plastikteller
- Strohhalme aus Plastik
- Wattestäbchen aus Kunststoff
- Haltestäbe für Luftballons
- Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol
Neues Recyclingziel, eine erweiterte Herstellerverantwortung
Die Mitgliedstaaten müssen 90 % der Kunststoffflaschen bis 2029 getrennt sammeln. Außerdem werden für den Gehalt an Recyclingkunststoff in Flaschen verbindliche Ziele von 25 % bis 2025 und 30 % bis 2030 festgelegt.
Darüber hinaus wird das Verursacherprinzip, insbesondere für Tabak, durch die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (wonach die Hersteller zur Deckung der Kosten für Abfallbewirtschaftung, Reinigung und Sensibilisierung beitragen müssen) gestärkt. Auch für Fanggerät in der Fischerei soll eine solche Regelung gelten, um sicherzustellen, dass die Hersteller und nicht die Fischer die Kosten für die Sammlung von im Meer verlorenen Netzen tragen.
Die Gesetzgebung sieht schließlich eine verpflichtende Kennzeichnung über die negativen Umweltauswirkungen weggeworfener Zigarettenstummel mit Kunststofffiltern sowie anderer Produkte wie Kunststoffbecher, feuchte Reinigungstücher und Hygieneeinlagen vor.
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